KOSTEN
für die Approbationsausbildung
Die Kosten der Ausbildung sind bei uns insgesamt komplett re-finanzierbar!
Mehr Infos in der Kalkulation:
FINANZIELLE HILFE
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich bei der Finanzierung der Ausbildung unterstützen zu lassen. Die folgenden Stellen dienen als Hinweise und müssen eigenständig kontaktiert werden.
BaföG
Die Ausbildung ist prinzipiell BaföG-förderungsfähig. Bitte informieren Sie sich dafür bei Ihrem zuständigen BaföG-Amt.
Weitere Informationen finden Sie auf dem PiA-Portal.
Eigenes Erwirtschaften
Seit der Anerkennung der Systemischen Psychotherapie als Richtlinienverfahren können die selbstständig durchgeführten Therapiestunden vergütet werden. Diese Einnahmen können zur Refinanzierung genutzt werden.
Die entsprechenden Richtlinien werden derzeit vom G-BA ausgearbeitet. Wir informieren zeitnah über die aktuellen Entwicklungen.
Die Vergütung für die PT-1 und PT-2 muss mit den jeweiligen Kliniken verhandelt werden. Seit Herbst 2020 sind die Kliniken verpflichtet, den Ausbildungsteilnehmer*innen im Rahmen der PT-1 mindestens 1.000 Euro monatlich für die Vollzeittätigkeit zu zahlen. Die praktische Ausbildung kann erst nach Absolvieren von ca. der Hälfte der Ausbildung begonnen werden.
Kredite